Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Der Gegenbegriff des Unternehmers steht in § 14 BGB. Für Streitigkeiten aus Verbraucherdarlehensverträgen besteht der Zugang zu Verbraucherschlichtungsstellen nach dem VSBG; Unternehmer müssen nach §§ 36 und 37 VSBG über die zuständige Stelle und die Teilnahmebereitschaft informieren.
Das UWG verbietet irreführende geschäftliche Handlungen (§ 5 UWG), aggressive Praktiken (§ 4a UWG) und die in der Anlage zu § 3 Absatz 3 UWG aufgeführten Praktiken der schwarzen Liste. Für Kreditwerbung gelten zusätzlich Artikel 247 § 3 EGBGB und die Preisangabenverordnung: Wird mit Zinssätzen oder Zahlen zu Kosten geworben, sind der effektive Jahreszins und ein repräsentatives Beispiel anzugeben. Neu ist der verpflichtende Warnhinweis auf die Risiken der Kreditaufnahme.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten braucht eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6 DSGVO; die Bonitätsabfrage stützt sich regelmäßig auf Vertragserfüllung oder berechtigtes Interesse. Betroffene haben Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrechte (Artikel 15 bis 17 DSGVO). Für automatisierte Entscheidungen im Einzelfall gilt Artikel 22 DSGVO; § 31 BDSG regelt den Scorewert. Beim Einsatz von KI-Systemen in der Beratung bleiben Transparenz, Datenminimierung und die menschliche Letztverantwortung des Vermittlers bestehen.
1. Welche Person kann Verbraucher im Sinne des BGB sein?
§ 13 BGB knüpft die Verbrauchereigenschaft an eine natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt; juristische Personen scheiden von vornherein aus.
2. Wonach richtet sich die Einordnung bei gemischt genutzten Verträgen?
§ 13 BGB verlangt, dass der Zweck überwiegend weder gewerblich noch selbständig beruflich ist; bei gemischten Zwecken entscheidet der Schwerpunkt.
3. Welches Prinzip liegt dem Verbraucherschutzrecht zugrunde?
Die §§ 312 ff. und 491 ff. BGB sind halbzwingend ausgestaltet; § 512 BGB untersagt Abweichungen zum Nachteil des Verbrauchers und erfasst auch Umgehungen.
4. Welche Bedeutung hat der Begriff Informationsasymmetrie im Kreditgeschäft?
Die vorvertraglichen Informationspflichten des Artikels 247 EGBGB und die Erläuterungspflicht des § 491a BGB sollen genau dieses Wissensgefälle ausgleichen.
5. Welcher Schritt gehört zu einem geordneten Beschwerdeverfahren?
Nummer 2.4.2 der Anlage 1 DarlVermV führt Beschwerdemanagement und Schlichtungsstellen als Prüfungsinhalt; ein geordnetes Verfahren dokumentiert zugleich nach § 12 DarlVermV.
6. Wann ist ein Verbraucher auf die Schlichtungsstelle hinzuweisen?
§ 37 VSBG verlangt den Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle, wenn eine Streitigkeit nicht beigelegt werden konnte.
7. Ist die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren für den Unternehmer verpflichtend?
Das VSBG geht von der Freiwilligkeit aus und verpflichtet den Unternehmer nach § 36 VSBG lediglich, über seine Teilnahmebereitschaft zu informieren.
8. Was verbietet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in erster Linie?
§ 3 UWG verbietet unlautere geschäftliche Handlungen; die §§ 4 bis 6 UWG konkretisieren Mitbewerberschutz, aggressive Praktiken, Irreführung und vergleichende Werbung.
9. Wann ist eine geschäftliche Handlung irreführend?
§ 5 UWG erfasst unwahre und zur Täuschung geeignete Angaben über wesentliche Merkmale, Preis und Berechnungsweise; § 5a UWG ergänzt das Verschweigen wesentlicher Informationen.
10. Was regelt die Anlage zu § 3 Absatz 3 UWG?
Die Anlage zu § 3 Absatz 3 UWG enthält die sogenannte schwarze Liste; die dort genannten Praktiken sind ohne weitere Prüfung der Unlauterkeit verboten.
11. Was kennzeichnet eine aggressive geschäftliche Handlung?
§ 4a UWG erfasst Belästigung, Nötigung und unzulässige Beeinflussung, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers erheblich zu beeinträchtigen.
12. Welche Angabe fehlt einer zulässigen Kreditwerbung mit Zinsangabe niemals?
Artikel 247 § 3 EGBGB verlangt bei Werbung mit Zinssätzen oder Zahlen zu den Kosten die Angabe des effektiven Jahreszinses in einem repräsentativen Beispiel.
13. Was bedeutet repräsentatives Beispiel in der Kreditwerbung?
Artikel 247 § 3 EGBGB verlangt, dass das Beispiel für mindestens zwei Drittel der aufgrund der Werbung zu erwartenden Verträge repräsentativ ist.
14. Welche Angabe ist bei Werbung mit einem Nullprozentangebot seit dem 20.11.2026 zusätzlich erforderlich?
Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 führt einen verpflichtenden Warnhinweis ein; Artikel 247 § 3 EGBGB verlangt daneben unverändert die Pflichtangaben.
15. Ein Vermittler wirbt mit dem Slogan Kredit ohne Schufa für jedermann. Wie ist das zu beurteilen?
§ 505a BGB verlangt in jedem Fall eine Kreditwürdigkeitsprüfung, weshalb die Zusage an jedermann nach § 5 UWG irreführend ist.
16. Welche Preisangabe ist bei einem Ratenkredit hervorzuheben?
§ 16 PAngV bestimmt den effektiven Jahreszins als Preisangabe für Kredite; Artikel 247 § 3 EGBGB verlangt seine hervorgehobene Nennung in der Werbung.
17. Was gilt für vergleichende Werbung mit einem Wettbewerber?
§ 6 UWG erlaubt vergleichende Werbung unter engen Voraussetzungen, insbesondere bei objektivem Bezug auf wesentliche, relevante und nachprüfbare Eigenschaften.
18. Welche Rechtsfolge droht bei einem Wettbewerbsverstoß?
§ 8 UWG gibt Mitbewerbern und Verbänden den Unterlassungsanspruch, der regelmäßig über eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung durchgesetzt wird.
19. Was ist ein personenbezogenes Datum?
Artikel 4 Nummer 1 DSGVO definiert personenbezogene Daten weit; auch Bonitätswerte, IP-Adressen und Kontoumsätze fallen darunter.
20. Welche Rechtsgrundlage kommt für die Verarbeitung im Rahmen der Vertragsanbahnung in Betracht?
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO trägt die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags und zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen.
21. Welche Grundsätze nennt die Datenschutz-Grundverordnung für die Verarbeitung?
Artikel 5 DSGVO nennt diese Grundsätze und verlangt zusätzlich Integrität, Vertraulichkeit und die Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen.
22. Welches Recht gibt Artikel 15 DSGVO der betroffenen Person?
Artikel 15 DSGVO gibt Auskunft über verarbeitete Daten, Zwecke, Empfänger und Speicherdauer; Artikel 17 DSGVO regelt die Löschung mit ihren Ausnahmen.
23. Wann kann eine Löschung personenbezogener Daten verweigert werden?
Artikel 17 Absatz 3 DSGVO nimmt Verarbeitungen aus, die zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich sind; § 12 DarlVermV begründet eine solche Pflicht für fünf Jahre.
24. Welche Vorschrift regelt automatisierte Entscheidungen im Einzelfall?
Artikel 22 DSGVO gibt der betroffenen Person das Recht, nicht einer ausschließlich automatisierten Entscheidung mit rechtlicher Wirkung unterworfen zu werden; Ausnahmen bestehen bei Vertragserforderlichkeit.
25. Welche Vorschrift regelt in Deutschland die Verwendung von Scorewerten?
§ 31 BDSG stellt Anforderungen an die Verwendung von Wahrscheinlichkeitswerten über die Zahlungsfähigkeit, insbesondere an die wissenschaftlich anerkannte Berechnungsmethode.
26. Welche Rolle spielt ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten?
Artikel 30 DSGVO verlangt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten; es belegt gegenüber der Aufsichtsbehörde die Einhaltung der Grundsätze des Artikels 5 DSGVO.
27. Wann ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen?
Artikel 37 DSGVO und § 38 BDSG regeln die Benennungspflicht, die an die Zahl der mit Verarbeitung beschäftigten Personen und an bestimmte Tätigkeiten anknüpft.
28. Welche Maßnahme dient der Vertraulichkeit personenbezogener Daten?
Artikel 32 DSGVO verlangt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, darunter Verschlüsselung sowie Sicherstellung von Vertraulichkeit und Integrität.
29. Was ist bei der Vernichtung von Papierunterlagen zu beachten?
Artikel 32 DSGVO verlangt ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau, das auch die sichere Löschung und Vernichtung umfasst.
30. Gegenüber wem darf der Vermittler Kundendaten ohne Weiteres offenbaren?
Artikel 6 DSGVO verlangt für jede Übermittlung eine Rechtsgrundlage; die Weitergabe an den Darlehensgeber ist zur Durchführung des Vermittlungsauftrags erforderlich.
31. Der Ehepartner eines Kunden ruft an und fragt nach dem Stand des Kreditantrags. Wie ist zu reagieren?
Die Verschwiegenheit nach Nummer 2.6.3 der Anlage 1 DarlVermV und Artikel 5 DSGVO verlangen eine Rechtsgrundlage; eine Ehe begründet für sich keine Vertretungsmacht.
32. Welche Anforderung gilt beim Einsatz von KI-Systemen in der Kundenberatung?
Nummer 2.6.4 der Anlage 1 DarlVermV führt den Umgang mit Künstlicher Intelligenz als Prüfungsinhalt; § 10 DarlVermV lässt die Verantwortung beim Vermittler.
33. Welches Risiko besteht beim Einsatz generativer Systeme in der Beratung?
§ 10 DarlVermV verlangt Sachkenntnis und Sorgfalt; ungeprüfte Systemausgaben verletzen diese Pflicht und begründen eine Haftung nach § 280 BGB.
34. Was ist beim Einsatz von KI mit Kundendaten datenschutzrechtlich zu beachten?
Artikel 6 und 28 DSGVO verlangen Rechtsgrundlage und einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung; Artikel 5 DSGVO fordert zusätzlich Datenminimierung und Rechenschaft.
35. Welche Vorschrift schützt vor unbestellten Leistungen?
§ 241a BGB schließt Ansprüche des Unternehmers bei unbestellten Lieferungen oder Leistungen aus; es entsteht weder ein Vertrag noch eine Zahlungspflicht.