SachkundePruefung34k

💳 Kreditprodukte, Finanzierungsbedarf und Finanzierungsangebot

Finanzierungsanlässe und Bedarfsermittlung (Nummer 3.1 und 3.3)

Typische Anlässe sind Fahrzeugkauf, Möbel und Einrichtung, Modernisierung, Umschuldung, Ausbildung, medizinische Leistungen oder die Ablösung eines teuren Dispositionskredits. Der Finanzierungsbedarf ergibt sich aus dem Gesamtaufwand abzüglich der einsetzbaren Eigenmittel. Eigenmittel senken Betrag, Rate und Gesamtkosten; eine vollständige Aufzehrung der Rücklagen ist jedoch nicht kundengerecht, weil dann jede unvorhergesehene Ausgabe erneut auf Kredit finanziert werden muss.

Die Produktpalette (Nummer 3.2)

Vom Angebot zum Kreditantrag (Nummer 3.5 und 3.8)

Kosten- und Finanzierungsplan, Darstellung der Bausteine, vollständige Unterlagen (Ausweis, Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Verträge), Auszahlungsvoraussetzungen und Verwendungsnachweis. Koppelungsgeschäfte, bei denen der Kredit nur zusammen mit einem anderen Produkt angeboten wird, sind nach § 505c BGB grundsätzlich unzulässig; zulässige Nebenleistungen müssen im effektiven Jahreszins erscheinen, wenn sie Voraussetzung der Kreditgewährung sind.

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Beispielfragen (35)

1. Welcher Anlass ist ein typischer Grund für ein Allgemein-Verbraucherdarlehen?

  1. Die Ablösung eines Immobiliardarlehens
  2. Der Erwerb eines Grundstücks mit Grundschuldbestellung
  3. Die Finanzierung eines Gewerbebetriebs
  4. Der Kauf eines Gebrauchtwagens

Nummer 3.1 der Anlage 1 DarlVermV nennt die Finanzierungsanlässe; grundpfandrechtlich besicherte Vorhaben fallen dagegen nach § 491 Absatz 3 BGB unter § 34i GewO.

2. Warum ist der Finanzierungsanlass für die Produktwahl entscheidend?

  1. Er bestimmt die Rechtsform des Darlehensgebers
  2. Er bestimmt allein die Höhe der Vergütung des Vermittlers
  3. Er bestimmt Betrag, Laufzeit und Förderung
  4. Er bestimmt die Dauer der Widerrufsfrist

Nummer 3.1 der Anlage 1 DarlVermV stellt den Anlass an den Anfang; er entscheidet auch darüber, ob ein verbundener Vertrag nach § 358 BGB entsteht.

3. Was kennzeichnet ein klassisches Ratendarlehen?

  1. Rückzahlung ausschließlich am Laufzeitende
  2. Variabler Zins ohne feste Laufzeit
  3. Fester Zins, feste Rate, feste Laufzeit
  4. Rate nach freiem Ermessen des Darlehensnehmers

Nummer 3.2.2.2 der Anlage 1 DarlVermV behandelt Ratendarlehen; die Planbarkeit ist ihr wesentliches Merkmal gegenüber dem Kontokorrentkredit.

4. Für welchen Bedarf eignet sich ein Ratendarlehen besonders?

  1. Für laufende Betriebsausgaben eines Unternehmens
  2. Für kurzfristige Liquiditätsspitzen von wenigen Tagen im Monat
  3. Einmalige Anschaffung mit planbarer Tilgung
  4. Für die Zwischenfinanzierung eines Grundstückskaufs

Nummer 3.2.2.2 der Anlage 1 DarlVermV ordnet das Ratendarlehen der planbaren Konsumfinanzierung zu; kurzfristige Spitzen deckt der Kontokorrentkredit nach § 504 BGB.

5. Was ist ein Dispositionskredit?

  1. Ein zinsloses Darlehen des Arbeitgebers
  2. Ein Darlehen mit fester Rate und Laufzeit
  3. Eine eingeräumte Überziehung des Girokontos
  4. Ein Darlehen mit Grundschuldbesicherung

§ 504 BGB regelt die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit; sie ist flexibel, aber wegen des variablen Zinssatzes bei Dauernutzung teuer.

6. Wie unterscheidet sich die geduldete von der eingeräumten Überziehung?

  1. Die geduldete Überziehung bleibt für den Verbraucher stets zinsfrei
  2. Die geduldete beruht auf keiner Vereinbarung
  3. Die eingeräumte Überziehung bedarf der notariellen Form
  4. Die eingeräumte Überziehung ist auf 500 Euro begrenzt

§ 504 BGB betrifft die vereinbarte Überziehungsmöglichkeit, § 505 BGB die bloß geduldete Überziehung mit eigenen Unterrichtungspflichten.

7. Wie ist ein Bausparvertrag aufgebaut?

  1. Ausschließlich eine Sparphase ohne Darlehensanspruch
  2. Ausschließlich eine Darlehensphase ohne Ansparen
  3. Ansparphase, dann zinsgesichertes Darlehen
  4. Eine Kombination aus Aktien- und Rentenfonds

Nummer 3.2.2.3 der Anlage 1 DarlVermV behandelt Bauspardarlehen und Bausparfinanzierung; die Zinssicherung über die Ansparphase ist ihr Kernmerkmal.

8. Wann ist ein Bauspardarlehen ein Allgemein-Verbraucherdarlehen?

  1. Ohne Besicherung durch ein Grundpfandrecht
  2. Wenn die vereinbarte Bausparsumme unter fünfzigtausend Euro liegt
  3. Wenn die Ansparphase mindestens sieben Jahre dauerte
  4. Wenn es zur Modernisierung eines Mietobjekts dient

§ 491 Absatz 3 BGB knüpft die Einordnung an die Besicherung; ein kleines Modernisierungsdarlehen ohne Grundpfandrecht bleibt daher Allgemein-Verbraucherdarlehen.

9. Welche Kartenart begründet eine echte Kreditlinie mit laufender Verzinsung?

  1. Die Debitkarte mit sofortiger Belastung
  2. Die Revolving-Kreditkarte
  3. Die Prepaid-Karte auf Guthabenbasis
  4. Die Kundenkarte eines Einzelhändlers

Nummer 3.2.2.4 der Anlage 1 DarlVermV behandelt die Kreditkartennutzung; nur die Revolving-Variante gewährt einen laufend verzinsten Kreditrahmen.

10. Wie ist eine Charge-Karte mit monatlicher Abrechnung einzuordnen?

  1. Als Ratendarlehen mit fester Laufzeit und fester Monatsrate
  2. Als Zahlungsaufschub mit enger Ausnahme
  3. Als Immobiliardarlehen
  4. Als Bürgschaft des Kartenausgebers

§ 506 BGB erfasst Zahlungsaufschübe; Debitkarten mit zinsloser Rückzahlung binnen 40 Tagen und nur geringen Entgelten bleiben nach § 506 Absatz 1 Satz 2 BGB ausgenommen.

11. Was kennzeichnet einen Leasingvertrag?

  1. Nutzung gegen Raten ohne Eigentumserwerb
  2. Den sofortigen Eigentumsübergang bei Vertragsschluss
  3. Die zinslose Stundung des Kaufpreises
  4. Die Übernahme aller Risiken durch den Leasinggeber

Nummer 3.2.2.5 der Anlage 1 DarlVermV behandelt Leasing; die Nutzungsüberlassung unterscheidet es vom Kauf, kann aber nach § 506 BGB Finanzierungshilfe sein.

12. Wann unterliegt ein Leasingvertrag den Vorschriften über Verbraucherdarlehen?

  1. Bei Erwerbspflicht oder Restwertgarantie
  2. In jedem Fall und ohne jede weitere tatbestandliche Voraussetzung
  3. Nur bei Fahrzeugen über 40 000 Euro
  4. Nur bei einer Laufzeit über sechs Jahre

§ 506 Absatz 2 BGB erfasst Verträge mit Erwerbspflicht, Erwerbsverlangen des Unternehmers oder Einstandspflicht des Verbrauchers für einen bestimmten Wert.

13. Wozu dient eine Mietkautionsbürgschaft der Bank?

  1. Sie finanziert die Mietzahlungen des Mieters
  2. Sie ersetzt die Barkaution des Mieters
  3. Sie sichert den Mieter gegen Mietsteigerungen ab
  4. Sie übernimmt die Nebenkosten der Wohnung

Nummer 3.2.2.6 der Anlage 1 DarlVermV nennt Avale und Mietgarantien; die Bank verpflichtet sich nach § 765 BGB gegenüber dem Vermieter, während der Mieter eine Avalprovision zahlt.

14. Wie sind Buy-now-pay-later-Angebote seit dem 20.11.2026 einzuordnen?

  1. Als Kaufvertrag ohne besondere Informationspflichten
  2. Als reine Zahlungsdienstleistung ohne verbraucherschützende Pflichten
  3. Als Zahlungsaufschub nach Darlehensrecht
  4. Als Versicherungsprodukt des Händlers

§ 506 BGB erfasst nach dem Wegfall der Bereichsausnahmen auch unentgeltliche und kurzfristige Zahlungsaufschübe; das Umsetzungsgesetz steht im BGBl. 2026 I Nr. 139.

15. Welche Pflicht trifft den Anbieter eines Ratenkaufs im Onlineshop seit dem 20.11.2026?

  1. Nur die Nennung des Kaufpreises
  2. Nur die Angabe der Lieferzeit
  3. Vorabinformation und Bonitätsprüfung
  4. Nur ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Artikel 247 EGBGB verlangt die vorvertraglichen Angaben und § 505a BGB die Kreditwürdigkeitsprüfung, seit § 506 BGB auch kurzfristige Zahlungsaufschübe erfasst.

16. Über welchen Weg werden staatliche Förderdarlehen typischerweise beantragt?

  1. Über die Gemeindeverwaltung des Wohnorts
  2. Unmittelbar beim Bundesministerium der Finanzen in Berlin
  3. Über die Hausbank im Durchleitungsverfahren
  4. Über die zuständige Industrie- und Handelskammer

Nummer 3.2.3 der Anlage 1 DarlVermV führt staatliche Fördermittel als Prüfungsinhalt; die Antragstellung erfolgt in der Regel über das Kreditinstitut des Kunden.

17. Welche Frage klärt, ob ein Förderprogramm in Betracht kommt?

  1. Ob der Kunde eine Kreditkarte nutzt
  2. Ob der Kunde bereits ein Girokonto besitzt
  3. Ob Zweck und Voraussetzungen passen
  4. Ob der Kunde ein Mobiltelefon mit Vertrag nutzt

Nummer 3.2.3 der Anlage 1 DarlVermV verlangt Kenntnisse über Fördermittel; sie sind stets zweckgebunden und an persönliche Kriterien geknüpft.

18. Wie ermittelt der Vermittler den Finanzierungsbedarf?

  1. Gesamtaufwand abzüglich Eigenmittel
  2. Wunschbetrag des Kunden ohne weitere rechnerische Prüfung
  3. Monatsrate multipliziert mit der gewünschten Laufzeit
  4. Nettoeinkommen multipliziert mit zwölf

Nummer 3.3.2 der Anlage 1 DarlVermV definiert den Finanzierungsbedarf als Differenz zwischen Gesamtaufwand und einsetzbaren Eigenmitteln.

19. Welche Nebenkosten gehören bei einem Fahrzeugkauf in den Gesamtaufwand?

  1. Nur die Kosten der ersten Tankfüllung
  2. Nur der reine Kaufpreis des Fahrzeugs
  3. Zulassung, Überführung, Zubehör, Versicherung
  4. Nur die Kosten der Hauptuntersuchung

Nummer 3.3.1 der Anlage 1 DarlVermV verlangt die vollständige Ermittlung des Finanzierungsanlasses; nicht erfasste Nebenkosten führen später zu einer Nachfinanzierung.

20. Welchen Vorteil hat der Einsatz von Eigenmitteln?

  1. Er erhöht die Vermittlungsvergütung
  2. Er verlängert die gesetzliche Widerrufsfrist des Verbrauchers
  3. Er befreit von der Kreditwürdigkeitsprüfung
  4. Er senkt Betrag, Rate und Gesamtkosten

Nummer 3.3.3 der Anlage 1 DarlVermV behandelt den Einsatz von Eigenmitteln; jeder eingesetzte Euro senkt die verzinste Summe.

21. Wann rät der Vermittler vom vollständigen Einsatz der Ersparnisse ab?

  1. Wenn keine Reserve mehr bleibt
  2. Wenn der Kunde ein hohes Einkommen hat
  3. Wenn die Anschaffung neuwertig ist
  4. Wenn das Darlehen unter 5 000 Euro liegt

Nummer 3.3.3 der Anlage 1 DarlVermV verlangt die Abwägung zwischen Kostensenkung und Liquiditätsreserve; ohne Reserve folgt die nächste Finanzierung.

22. Welche Unterlage gehört regelmäßig zu einem vollständigen Kreditantrag?

  1. Einkommensnachweise der letzten Monate
  2. Der Personalausweis eines nahen Angehörigen des Antragstellers
  3. Ein Nachweis über die Hausratversicherung
  4. Ein Auszug aus dem Handelsregister

Nummer 3.5.3 der Anlage 1 DarlVermV nennt die einzureichenden Unterlagen; sie tragen die Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505b BGB.

23. Welche Angabe darf im Kreditantrag nicht geschönt werden?

  1. Einkommen, Ausgaben, Verpflichtungen
  2. Der Name des vermittelnden Beraters
  3. Die Anschrift des Darlehensgebers
  4. Die Bezeichnung des Produkts

§ 505a BGB verlangt eine Prüfung auf zutreffender Grundlage; bewusst falsche Angaben können nach § 263 StGB strafbar sein.

24. Was ist bei mehreren Darlehensnehmern im Antrag zu beachten?

  1. Die Haftung wird automatisch geteilt
  2. Nur der Hauptverdiener des Haushalts ist im Antrag anzugeben
  3. Nur der jüngere Antragsteller ist anzugeben
  4. Alle erfassen, gesamtschuldnerische Haftung

§ 421 BGB begründet die gesamtschuldnerische Haftung, und § 505a BGB verlangt die Prüfung der Kreditwürdigkeit aller Beteiligten.

25. Was ist eine typische Auszahlungsvoraussetzung bei einem zweckgebundenen Darlehen?

  1. Die Zustimmung des Arbeitgebers
  2. Die Eröffnung eines zweiten Girokontos
  3. Der Abschluss einer Hausratversicherung
  4. Der Nachweis der Verwendung

Nummer 3.5.4 der Anlage 1 DarlVermV behandelt die Auszahlungsvoraussetzungen; bei verbundenen Verträgen fließt der Betrag oft unmittelbar an den Verkäufer.

26. Wann darf der Darlehensgeber die Auszahlung verweigern?

  1. Bei sachlichem Grund mit Unterrichtung
  2. Ohne jeden Grund und ohne Mitteilung an den Darlehensnehmer
  3. Nur mit gerichtlicher Genehmigung
  4. Nur bei Beträgen über 25 000 Euro

§ 499 Absatz 2 BGB lässt die Verweigerung der Auszahlung bei sachlich gerechtfertigtem Grund zu und verlangt die unverzügliche Unterrichtung.

27. Was unterscheidet ein zulässiges Bündelungsgeschäft vom verbotenen Koppelungsgeschäft?

  1. Beim Koppelungsgeschäft entfällt die Widerrufsfrist
  2. Beim Bündelungsgeschäft entfällt die Kreditwürdigkeitsprüfung
  3. Beim Koppelungsgeschäft ist der Zinssatz stets niedriger
  4. Das Darlehen ist auch einzeln erhältlich

§ 505c BGB verbietet nur die Kopplung, bei der der Vertrag ausschließlich zusammen mit einem anderen Produkt angeboten wird; die Bündelung bleibt zulässig.

28. Welche Nebenleistung darf der Darlehensgeber verlangen?

  1. Ein Konto zur Abwicklung der Zahlungen
  2. Den Abschluss eines Bausparvertrags beim selben Anbieter
  3. Den Erwerb von Aktien des Instituts
  4. Den Abschluss einer Hausratversicherung

§ 505c Absatz 2 BGB lässt bestimmte Zahlungs- und Sparkonten zu; ihre Kosten gehören nach § 16 PAngV in den effektiven Jahreszins.

29. Welche Risiken deckt eine Restkreditversicherung typischerweise ab?

  1. Wertverlust des finanzierten Fahrzeugs
  2. Diebstahl und Beschädigung des finanzierten Gegenstands
  3. Zinserhöhungen während der Laufzeit
  4. Tod, Arbeitsunfähigkeit, teils Arbeitslosigkeit

Nummer 1.3.4 der Anlage 1 DarlVermV behandelt Ratenschutz zur Risikovermeidung; objektbezogene Risiken bleiben nach Nummer 3.9.1 außen vor.

30. Welche Angabe entscheidet über die Werthaltigkeit einer Ratenschutzversicherung?

  1. Die Farbe der Police
  2. Der vollständige Name des beteiligten Versicherungsunternehmens
  3. Ausschlüsse, Wartezeiten und Leistungsdauer
  4. Die Zahl der Kunden des Versicherers

Nummer 1.3.4 der Anlage 1 DarlVermV verlangt eine bedarfsgerechte Absicherung; ohne Kenntnis der Leistungsgrenzen ist eine Beurteilung nicht möglich.

31. Welches Produkt eignet sich für eine kurzfristige Liquiditätslücke von zwei Wochen?

  1. Die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit
  2. Ein Ratendarlehen über 48 Monate
  3. Ein Bauspardarlehen
  4. Ein Leasingvertrag über vier Jahre

Nummer 3.2.2.1 der Anlage 1 DarlVermV beschreibt Kontokorrentkredite als flexible Form; § 504 BGB regelt sie und macht sie für kurze Zeiträume geeignet.

32. Ein Kunde nutzt seinen Dispositionskredit seit zwei Jahren dauerhaft in Höhe von 4 000 Euro. Welche Lösung ist zu prüfen?

  1. Ablösung durch ein Ratendarlehen
  2. Die Erhöhung des eingeräumten Dispositionsrahmens auf dem Konto
  3. Der Wechsel zu einer Revolving-Kreditkarte
  4. Die Aufnahme eines zweiten Dispositionskredits

Nummer 3.1 der Anlage 1 DarlVermV nennt die Umschuldung als Finanzierungsanlass; die dauerhafte Nutzung eines Kontokorrentkredits nach § 504 BGB ist regelmäßig die teuerste Variante.

33. Welches Merkmal spricht für ein Ratendarlehen gegenüber einer Revolving-Karte?

  1. Feste Tilgung mit planbarem Ende
  2. Die Verzinsung ist stets variabel
  3. Die Rückzahlung ist vollständig freigestellt
  4. Die Kreditwürdigkeitsprüfung entfällt

Nummer 3.2.2.2 der Anlage 1 DarlVermV stellt das Ratendarlehen den revolvierenden Formen gegenüber; ohne feste Tilgung droht eine dauerhafte Verschuldung.

34. Was gehört in einen Kosten- und Finanzierungsplan?

  1. Ausschließlich der Name des schließlich gewählten Kreditprodukts
  2. Aufwand, Eigenmittel, Bausteine, Belastung
  3. Nur die Kontonummer des Kunden
  4. Nur der Zeitpunkt der Auszahlung

Nummer 3.5.1 der Anlage 1 DarlVermV verlangt Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Darstellung der Finanzierungsbausteine.

35. Ein Vorhaben kostet 21 000 Euro, davon 5 000 Euro Eigenmittel und ein Förderdarlehen über 6 000 Euro. Wie hoch ist der Restbedarf?

  1. 16 000 Euro
  2. 10 000 Euro
  3. 11 000 Euro
  4. 15 000 Euro

Nach Nummer 3.5.1 der Anlage 1 DarlVermV werden die Bausteine gegenübergestellt: 21 000 Euro abzüglich 5 000 und 6 000 Euro ergeben 10 000 Euro Restbedarf.

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