SachkundePruefung34k

🔍 Kreditwürdigkeitsprüfung, Sicherheiten, Risiken und Vertragsbeendigung

Kreditwürdigkeitsprüfung (Nummer 3.6)

Kreditfähigkeit ist die rechtliche Fähigkeit, sich wirksam zu verpflichten; Kreditwürdigkeit ist die wirtschaftliche Fähigkeit und Bereitschaft, den Kredit zurückzuzahlen. § 505a BGB verlangt eine eingehende Prüfung; ab dem 20.11.2026 darf der Vertrag nur geschlossen werden, wenn die vollständige Rückzahlung wahrscheinlich ist. Grundlage sind Einkommens- und Ausgabenrechnung, Auskünfte von Auskunfteien und interne Daten; ein Scorewert allein genügt nicht. Verstößt der Darlehensgeber, sinkt nach § 505d BGB der Sollzinssatz auf den marktüblichen Satz und der Darlehensnehmer kann jederzeit kündigen. Zur Betrugsprävention gehören Ausweisprüfung, Plausibilitätskontrolle der Unterlagen und die Sorgfaltspflichten des GwG.

Kreditsicherung (Nummer 3.7)

Sachsicherheiten sind unter anderem die Sicherungsübereignung (Fahrzeugbrief), die Forderungsabtretung (§ 398 BGB) und das Pfandrecht. Personensicherheiten sind Bürgschaft (§ 765 BGB, Schriftform nach § 766 BGB), Schuldbeitritt und Garantie. Die Mithaftung eines finanziell überforderten nahen Angehörigen kann nach § 138 BGB sittenwidrig und damit nichtig sein.

Risiken und Beendigung (Nummer 3.9 und 3.10)

Zu den Risiken zählen der Wertverlust des finanzierten Objekts, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung und das Zinsänderungsrisiko bei variabler Verzinsung. Der Darlehensnehmer kann jederzeit vorzeitig zurückzahlen (§ 500 Absatz 2 BGB); die Vorfälligkeitsentschädigung ist nach § 502 BGB auf ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt, auf 0,5 Prozent bei einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr, und darf den Betrag der noch geschuldeten Zinsen nicht übersteigen. Weitere Themen sind die Früherkennung von Ausfallrisiken, Prolongation, Umschuldung und das Verbraucherinsolvenzverfahren nach den §§ 304 ff. InsO mit der Restschuldbefreiung nach drei Jahren.

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Beispielfragen (35)

1. Was bedeutet Kreditfähigkeit?

  1. Die wirtschaftliche Fähigkeit zur Rückzahlung
  2. Die rechtliche Fähigkeit zur Verpflichtung
  3. Das Vorhandensein ausreichender Sicherheiten
  4. Die Bereitschaft, pünktlich zu zahlen

Nummer 3.6.2 der Anlage 1 DarlVermV trennt Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit; die rechtliche Seite folgt den §§ 104 ff. BGB zur Geschäftsfähigkeit.

2. Was bedeutet Kreditwürdigkeit?

  1. Wirtschaftliche Fähigkeit und Zahlungsbereitschaft
  2. Die rechtliche Fähigkeit zum Abschluss eines wirksamen Vertrags
  3. Das Vorhandensein eines Girokontos
  4. Die Dauer der Beschäftigung beim Arbeitgeber

Nummer 3.6.3 der Anlage 1 DarlVermV behandelt die Kreditwürdigkeit; § 505a BGB verlangt daraus die Prognose der wahrscheinlichen vollständigen Rückzahlung.

3. Wer muss die Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen?

  1. Die zuständige Aufsichtsbehörde
  2. Der Darlehensvermittler
  3. Der Darlehensgeber
  4. Die Auskunftei

§ 505a BGB weist die Prüfung dem Darlehensgeber zu; der Vermittler wirkt nach § 655a Absatz 2 BGB durch Information und Aufbereitung mit.

4. Welche Grundlage ist für die Prüfung heranzuziehen?

  1. Einkommen, Ausgaben und Verpflichtungen
  2. Ausschließlich der Wert der angebotenen Sicherheiten
  3. Ausschließlich der Wunschbetrag des Verbrauchers
  4. Ausschließlich der Beruf des Antragstellers

§ 505b Absatz 1 BGB nennt Auskünfte des Verbrauchers und erforderlichenfalls deren Überprüfung sowie Auskünfte Dritter als Grundlage.

5. Welche Rolle darf der Wert einer Sicherheit bei der Prüfung spielen?

  1. Er ersetzt die Prüfung der Kreditwürdigkeit vollständig
  2. Er darf die Prüfung nicht hauptsächlich tragen
  3. Er verdoppelt die zulässige Rate
  4. Er macht Einkommensnachweise entbehrlich

§ 505b Absatz 3 BGB untersagt es, die Prüfung hauptsächlich auf den Wert der Sicherheit zu stützen; maßgeblich bleibt die Rückzahlung aus laufenden Mitteln.

6. Welcher Nachweis belegt ein regelmäßiges Arbeitseinkommen am besten?

  1. Eine Kopie des Personalausweises
  2. Eine Eigenerklärung des Kunden ohne Belege
  3. Ein Schreiben eines Bekannten
  4. Gehaltsabrechnungen mit Kontoumsätzen

Nummer 3.6.4 der Anlage 1 DarlVermV nennt Bonitätsnachweise; § 505b Absatz 1 BGB verlangt erforderlichenfalls die Überprüfung der Angaben.

7. Welcher Nachweis eignet sich bei Selbständigen?

  1. Die Gewerbeanmeldung des Betriebs ohne weitere Unterlagen
  2. Steuerbescheide und Auswertungen mehrerer Jahre
  3. Eine Visitenkarte des Unternehmens
  4. Eine Mitgliedsbescheinigung der Kammer

Nummer 3.6.4 der Anlage 1 DarlVermV verlangt aussagekräftige Bonitätsnachweise; schwankende Einkünfte lassen sich nur über mehrere Perioden beurteilen.

8. Was ist ein Scorewert?

  1. Ein Nachweis über das Vermögen
  2. Eine amtliche Bonitätsbescheinigung
  3. Ein Wahrscheinlichkeitswert zum Zahlungsverhalten
  4. Ein Register der offenen Forderungen

§ 31 BDSG regelt die Verwendung von Wahrscheinlichkeitswerten über die Zahlungsfähigkeit; Nummer 3.6.5 der Anlage 1 DarlVermV führt das Scoring als Prüfungsinhalt.

9. Welche Anforderung stellt das Datenschutzrecht an einen Scorewert?

  1. Eine vorherige Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde
  2. Ein anerkanntes statistisches Verfahren
  3. Er muss dem Kunden monatlich mitgeteilt werden
  4. Er muss von einem Notar bestätigt werden

§ 31 BDSG verlangt ein wissenschaftlich anerkanntes mathematisch-statistisches Verfahren und die Erheblichkeit der verwendeten Daten.

10. Darf eine Kreditentscheidung ausschließlich automatisiert ergehen?

  1. Nur unter engen Voraussetzungen
  2. Immer, wenn ein Scorewert vorliegt
  3. Nie, unter keinen Umständen
  4. Nur bei Beträgen unter 1 000 Euro

Artikel 22 DSGVO verbietet ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung, lässt sie aber bei Vertragserforderlichkeit mit Schutzmaßnahmen zu.

11. Welche Rechte hat ein Verbraucher gegenüber einer Auskunftei?

  1. Ausschließlich ein Recht auf Beschwerde beim vermittelnden Unternehmen
  2. Auskunft, Berichtigung und Löschung
  3. Nur ein Recht auf Auskunft gegen Entgelt
  4. Überhaupt keine Rechte

Die Artikel 15 bis 17 DSGVO geben Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrechte; § 31 BDSG ergänzt die Anforderungen an Scorewerte.

12. Unter welchen Voraussetzungen darf eine offene Forderung gemeldet werden?

  1. Fälligkeit, Mahnungen und Ankündigung
  2. Sofort mit dem ersten Zahlungsverzug
  3. Ohne jede Ankündigung nach einem Monat
  4. Nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde

§ 31 BDSG und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO setzen enge Voraussetzungen, darunter Fälligkeit, mehrfache Mahnung und die Unterrichtung des Betroffenen.

13. Wie wird die Tragfähigkeit einer Finanzierung geprüft?

  1. Über die Dauer der Kundenbeziehung
  2. Über den Zeitwert des finanzierten Gegenstands zum Stichtag
  3. Über die Zahl der bisherigen Kredite
  4. Über eine Haushaltsrechnung mit Reserve

Nummer 3.6.6 der Anlage 1 DarlVermV nennt die Tragfähigkeit als eigenen Prüfungsinhalt; § 505a BGB verlangt daraus die Prognose der Rückzahlung.

14. Ein Haushalt hat 3 300 Euro netto und 2 520 Euro Ausgaben. Welche Rate ist bei 20 Prozent Reserve tragbar?

  1. 520 Euro
  2. 780 Euro
  3. 660 Euro
  4. 624 Euro

Der Überschuss beträgt 780 Euro; eine Reserve von 20 Prozent entspricht 156 Euro, sodass 624 Euro als Rate verbleiben.

15. Wie hoch ist die Schuldendienstquote bei dieser Rate?

  1. Rund 15,0 Prozent
  2. Rund 23,6 Prozent
  3. Rund 18,9 Prozent
  4. Rund 25,0 Prozent

624 Euro geteilt durch 3 300 Euro ergeben rund 18,9 Prozent; die Kennzahl ergänzt die Tragfähigkeitsprüfung nach Nummer 3.6.6 der Anlage 1 DarlVermV.

16. Welches Anzeichen deutet auf einen Betrugsversuch hin?

  1. Der Kunde stellt viele Rückfragen zum Vertrag
  2. Unstimmigkeiten in Format und Zahlen
  3. Der Kunde bringt alle Unterlagen vollständig mit
  4. Der Kunde wünscht eine kurze Laufzeit

Nummer 3.6.7 der Anlage 1 DarlVermV behandelt die Betrugsprävention; § 10 DarlVermV verlangt zugleich Sorgfalt bei der Aufbereitung der Angaben.

17. Welche Prüfung gehört zur Identitätsfeststellung?

  1. Der Abgleich mit dem Telefonbuch
  2. Die Frage nach dem Geburtsort ohne Vorlage eines Belegs
  3. Die Bestätigung durch einen Bekannten des Kunden
  4. Prüfung eines gültigen Ausweisdokuments

§ 10 GwG verlangt die Identifizierung des Vertragspartners vor Begründung der Geschäftsbeziehung anhand geeigneter Dokumente.

18. Ein Kunde legt eine Gehaltsabrechnung ohne Steuer- und Sozialabgaben vor. Wie ist zu reagieren?

  1. Nachfragen, Belege anfordern, dokumentieren
  2. Die Unterlage ungeprüft weiterleiten
  3. Die fehlenden Werte selbst ergänzen
  4. Den Kunden ohne Erklärung abweisen

Nummer 3.6.7 der Anlage 1 DarlVermV verlangt Betrugsprävention, und § 505b Absatz 1 BGB die erforderlichenfalls vorzunehmende Überprüfung der Angaben.

19. Was ist eine Sachsicherheit?

  1. Eine Zusage der Aufsichtsbehörde
  2. Die Einstandspflicht einer weiteren Person für dieselbe Schuld
  3. Eine Bestätigung des Arbeitgebers
  4. Eine Sicherheit an einer Sache oder einem Recht

Nummer 3.7.2 der Anlage 1 DarlVermV unterscheidet Sachsicherheiten von Personensicherheiten; die Sicherungsübereignung nach § 930 BGB ist ihr wichtigster Fall.

20. Was ist eine Personensicherheit?

  1. Eine Grundschuld an einem Grundstück
  2. Ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache
  3. Die Einstandspflicht einer weiteren Person
  4. Eine Abtretung des Arbeitseinkommens

Nummer 3.7.3 der Anlage 1 DarlVermV nennt Personensicherheiten wie die Bürgschaft nach § 765 BGB, den Schuldbeitritt und die Garantie.

21. Wie wird ein Fahrzeug zur Sicherheit übereignet, ohne dass der Kunde es abgeben muss?

  1. Durch Hinterlegung bei Gericht
  2. Durch Eintragung in ein öffentlich geführtes Fahrzeugregister
  3. Durch notarielle Beurkundung
  4. Einigung und Besitzmittlungsverhältnis

§ 930 BGB ersetzt die Übergabe durch ein Besitzkonstitut; deshalb kann der Darlehensnehmer das sicherungsübereignete Fahrzeug weiter nutzen.

22. Welche Unterlage wird beim sicherungsübereigneten Fahrzeug regelmäßig hinterlegt?

  1. Der Kaufvertrag des Fahrzeugs
  2. Die Zulassungsbescheinigung Teil II
  3. Die Versicherungspolice
  4. Der Führerschein des Halters

Nummer 3.7.2 der Anlage 1 DarlVermV behandelt Sachsicherheiten; die Hinterlegung erschwert den Weiterverkauf und sichert damit die Übereignung nach § 930 BGB ab.

23. Was geschieht bei einer Lohnabtretung zur Sicherheit?

  1. Der Lohn wird gepfändet
  2. Der bestehende Arbeitsvertrag wird auf den Darlehensgeber übertragen
  3. Der Arbeitgeber wird Darlehensnehmer
  4. Der Anspruch gegen den Arbeitgeber geht über

§ 398 BGB lässt die Übertragung einer Forderung durch Vertrag zu; die Grenzen ergeben sich aus § 400 BGB in Verbindung mit § 850c ZPO.

24. Wann wird eine Lohnabtretung dem Arbeitgeber gegenüber wirksam offengelegt?

  1. Bereits mit Abschluss des Darlehensvertrags
  2. Mit Anzeige und Zahlungsverlangen
  3. Erst nach gerichtlicher Entscheidung
  4. Erst nach vollständiger Rückzahlung

§ 398 BGB lässt die stille Abtretung zu; erst die Anzeige nach den §§ 407 und 409 BGB veranlasst den Arbeitgeber zur Zahlung an den neuen Gläubiger.

25. Was kennzeichnet eine selbstschuldnerische Bürgschaft?

  1. Verzicht auf die Einrede der Vorausklage
  2. Der Bürge haftet erst nach vollständiger Vollstreckung
  3. Der Bürge haftet nur für die Hälfte der Schuld
  4. Der Bürge haftet nur mit Zustimmung des Gerichts

§ 771 BGB gibt dem Bürgen grundsätzlich die Einrede der Vorausklage; bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft wird sie nach § 773 BGB abbedungen.

26. Wann kann eine Bürgschaft naher Angehöriger nichtig sein?

  1. Bei einer Laufzeit über fünf Jahre
  2. Bei jeder Bürgschaft zwischen miteinander verheirateten Personen
  3. Bei Beträgen über 5 000 Euro
  4. Bei krasser Überforderung und Verbundenheit

Die Rechtsprechung zu § 138 BGB erklärt solche Mithaftungen für sittenwidrig, wenn der Bürge die Verpflichtung voraussichtlich nie erfüllen kann.

27. Wodurch unterscheidet sich der Schuldbeitritt von der Bürgschaft?

  1. Der Beitretende haftet erst nach dem Hauptschuldner
  2. Der Beitretende wird eigener Schuldner
  3. Der Beitretende übernimmt die Schuld allein
  4. Der Beitretende haftet nur für Zinsen

Beim kumulativen Schuldbeitritt entsteht eine eigene Verpflichtung neben der bestehenden; die Gesamtschuld richtet sich dann nach § 421 BGB.

28. Was setzt ein vertragliches Pfandrecht an einer beweglichen Sache voraus?

  1. Einigung und Übergabe der Sache
  2. Eine Eintragung des Pfandrechts in das zuständige Grundbuch
  3. Eine notarielle Urkunde
  4. Eine Anzeige bei der Aufsichtsbehörde

§ 1205 BGB verlangt für das Pfandrecht die Einigung und die Übergabe; deshalb wird im Kreditgeschäft meist die besitzlose Sicherungsübereignung gewählt.

29. Welches Risiko zählt zu den objektbezogenen Risiken?

  1. Die Erkrankung des Darlehensnehmers
  2. Die Arbeitslosigkeit des Darlehensnehmers
  3. Wertverlust oder Untergang der Sache
  4. Die Trennung der Partner

Nummer 3.9.1 der Anlage 1 DarlVermV behandelt objektbezogene Risiken; personenbezogene Risiken folgen aus Nummer 3.9.2.

30. Welche Änderung der persönlichen Situation gefährdet die Rückzahlung am stärksten?

  1. Der Kauf eines neuen Mobiltelefons
  2. Ein Umzug innerhalb derselben Stadt in eine andere Wohnung
  3. Ein Wechsel der Bankverbindung
  4. Der dauerhafte Wegfall des Haupteinkommens

Nummer 3.9.2 der Anlage 1 DarlVermV nennt die Änderung der persönlichen Situation; § 505a BGB knüpft die Vergabe an die Wahrscheinlichkeit vollständiger Rückzahlung.

31. Wie lässt sich das Zinsänderungsrisiko begrenzen?

  1. Durch Verzicht auf Sondertilgungen
  2. Durch Verlängerung der Laufzeit
  3. Durch einen gebundenen Sollzinssatz
  4. Durch Erhöhung des Darlehensbetrags

Nummer 3.9.3 der Anlage 1 DarlVermV behandelt das Zinsänderungsrisiko; § 489 Absatz 5 BGB umschreibt den gebundenen Sollzinssatz als Gegenmittel.

32. Ein finanziertes Fahrzeug wird gestohlen. Wie wirkt sich das auf das Darlehen aus?

  1. Der Darlehensgeber muss ein Ersatzfahrzeug stellen
  2. Der Darlehensvertrag erlischt mit dem Verlust der finanzierten Sache
  3. Rückzahlungspflicht bleibt, Kasko mindert
  4. Der Vermittler haftet für die Restschuld

§ 488 BGB macht die Rückzahlungspflicht vom Schicksal der finanzierten Sache unabhängig; Nummer 3.9.1 der Anlage 1 DarlVermV behandelt genau dieses objektbezogene Risiko.

33. Warum entsteht bei Fahrzeugfinanzierungen häufig eine Deckungslücke?

  1. Die Rate sinkt jährlich
  2. Die Versicherung zahlt grundsätzlich nicht
  3. Der Zinssatz steigt mit der Zeit
  4. Der Zeitwert sinkt schneller als die Restschuld

Nummer 3.9.1 der Anlage 1 DarlVermV behandelt objektbezogene Risiken; eine GAP-Deckung schließt die Lücke zwischen Zeitwert und Restschuld.

34. Welche Kündigungsmöglichkeit hat der Darlehensnehmer bei festem Zinssatz?

  1. Überhaupt keine
  2. Jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
  3. Nach einem Jahr mit dreimonatiger Frist
  4. Nach zehn Jahren mit sechsmonatiger Frist

§ 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB erlaubt die Kündigung nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang mit sechsmonatiger Frist.

35. Welche Kündigungsmöglichkeit hat der Darlehensnehmer bei variablem Zinssatz?

  1. Nur nach fünf Jahren
  2. Nur zum Ende des Kalenderjahres
  3. Jederzeit mit dreimonatiger Frist
  4. Überhaupt keine

§ 489 Absatz 2 BGB gibt bei veränderlichem Sollzinssatz ein jederzeitiges Kündigungsrecht mit dreimonatiger Frist.

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