Kreditfähigkeit ist die rechtliche Fähigkeit, sich wirksam zu verpflichten; Kreditwürdigkeit ist die wirtschaftliche Fähigkeit und Bereitschaft, den Kredit zurückzuzahlen. § 505a BGB verlangt eine eingehende Prüfung; ab dem 20.11.2026 darf der Vertrag nur geschlossen werden, wenn die vollständige Rückzahlung wahrscheinlich ist. Grundlage sind Einkommens- und Ausgabenrechnung, Auskünfte von Auskunfteien und interne Daten; ein Scorewert allein genügt nicht. Verstößt der Darlehensgeber, sinkt nach § 505d BGB der Sollzinssatz auf den marktüblichen Satz und der Darlehensnehmer kann jederzeit kündigen. Zur Betrugsprävention gehören Ausweisprüfung, Plausibilitätskontrolle der Unterlagen und die Sorgfaltspflichten des GwG.
Sachsicherheiten sind unter anderem die Sicherungsübereignung (Fahrzeugbrief), die Forderungsabtretung (§ 398 BGB) und das Pfandrecht. Personensicherheiten sind Bürgschaft (§ 765 BGB, Schriftform nach § 766 BGB), Schuldbeitritt und Garantie. Die Mithaftung eines finanziell überforderten nahen Angehörigen kann nach § 138 BGB sittenwidrig und damit nichtig sein.
Zu den Risiken zählen der Wertverlust des finanzierten Objekts, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung und das Zinsänderungsrisiko bei variabler Verzinsung. Der Darlehensnehmer kann jederzeit vorzeitig zurückzahlen (§ 500 Absatz 2 BGB); die Vorfälligkeitsentschädigung ist nach § 502 BGB auf ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt, auf 0,5 Prozent bei einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr, und darf den Betrag der noch geschuldeten Zinsen nicht übersteigen. Weitere Themen sind die Früherkennung von Ausfallrisiken, Prolongation, Umschuldung und das Verbraucherinsolvenzverfahren nach den §§ 304 ff. InsO mit der Restschuldbefreiung nach drei Jahren.
1. Was bedeutet Kreditfähigkeit?
Nummer 3.6.2 der Anlage 1 DarlVermV trennt Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit; die rechtliche Seite folgt den §§ 104 ff. BGB zur Geschäftsfähigkeit.
2. Was bedeutet Kreditwürdigkeit?
Nummer 3.6.3 der Anlage 1 DarlVermV behandelt die Kreditwürdigkeit; § 505a BGB verlangt daraus die Prognose der wahrscheinlichen vollständigen Rückzahlung.
3. Wer muss die Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen?
§ 505a BGB weist die Prüfung dem Darlehensgeber zu; der Vermittler wirkt nach § 655a Absatz 2 BGB durch Information und Aufbereitung mit.
4. Welche Grundlage ist für die Prüfung heranzuziehen?
§ 505b Absatz 1 BGB nennt Auskünfte des Verbrauchers und erforderlichenfalls deren Überprüfung sowie Auskünfte Dritter als Grundlage.
5. Welche Rolle darf der Wert einer Sicherheit bei der Prüfung spielen?
§ 505b Absatz 3 BGB untersagt es, die Prüfung hauptsächlich auf den Wert der Sicherheit zu stützen; maßgeblich bleibt die Rückzahlung aus laufenden Mitteln.
6. Welcher Nachweis belegt ein regelmäßiges Arbeitseinkommen am besten?
Nummer 3.6.4 der Anlage 1 DarlVermV nennt Bonitätsnachweise; § 505b Absatz 1 BGB verlangt erforderlichenfalls die Überprüfung der Angaben.
7. Welcher Nachweis eignet sich bei Selbständigen?
Nummer 3.6.4 der Anlage 1 DarlVermV verlangt aussagekräftige Bonitätsnachweise; schwankende Einkünfte lassen sich nur über mehrere Perioden beurteilen.
8. Was ist ein Scorewert?
§ 31 BDSG regelt die Verwendung von Wahrscheinlichkeitswerten über die Zahlungsfähigkeit; Nummer 3.6.5 der Anlage 1 DarlVermV führt das Scoring als Prüfungsinhalt.
9. Welche Anforderung stellt das Datenschutzrecht an einen Scorewert?
§ 31 BDSG verlangt ein wissenschaftlich anerkanntes mathematisch-statistisches Verfahren und die Erheblichkeit der verwendeten Daten.
10. Darf eine Kreditentscheidung ausschließlich automatisiert ergehen?
Artikel 22 DSGVO verbietet ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung, lässt sie aber bei Vertragserforderlichkeit mit Schutzmaßnahmen zu.
11. Welche Rechte hat ein Verbraucher gegenüber einer Auskunftei?
Die Artikel 15 bis 17 DSGVO geben Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrechte; § 31 BDSG ergänzt die Anforderungen an Scorewerte.
12. Unter welchen Voraussetzungen darf eine offene Forderung gemeldet werden?
§ 31 BDSG und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO setzen enge Voraussetzungen, darunter Fälligkeit, mehrfache Mahnung und die Unterrichtung des Betroffenen.
13. Wie wird die Tragfähigkeit einer Finanzierung geprüft?
Nummer 3.6.6 der Anlage 1 DarlVermV nennt die Tragfähigkeit als eigenen Prüfungsinhalt; § 505a BGB verlangt daraus die Prognose der Rückzahlung.
14. Ein Haushalt hat 3 300 Euro netto und 2 520 Euro Ausgaben. Welche Rate ist bei 20 Prozent Reserve tragbar?
Der Überschuss beträgt 780 Euro; eine Reserve von 20 Prozent entspricht 156 Euro, sodass 624 Euro als Rate verbleiben.
15. Wie hoch ist die Schuldendienstquote bei dieser Rate?
624 Euro geteilt durch 3 300 Euro ergeben rund 18,9 Prozent; die Kennzahl ergänzt die Tragfähigkeitsprüfung nach Nummer 3.6.6 der Anlage 1 DarlVermV.
16. Welches Anzeichen deutet auf einen Betrugsversuch hin?
Nummer 3.6.7 der Anlage 1 DarlVermV behandelt die Betrugsprävention; § 10 DarlVermV verlangt zugleich Sorgfalt bei der Aufbereitung der Angaben.
17. Welche Prüfung gehört zur Identitätsfeststellung?
§ 10 GwG verlangt die Identifizierung des Vertragspartners vor Begründung der Geschäftsbeziehung anhand geeigneter Dokumente.
18. Ein Kunde legt eine Gehaltsabrechnung ohne Steuer- und Sozialabgaben vor. Wie ist zu reagieren?
Nummer 3.6.7 der Anlage 1 DarlVermV verlangt Betrugsprävention, und § 505b Absatz 1 BGB die erforderlichenfalls vorzunehmende Überprüfung der Angaben.
19. Was ist eine Sachsicherheit?
Nummer 3.7.2 der Anlage 1 DarlVermV unterscheidet Sachsicherheiten von Personensicherheiten; die Sicherungsübereignung nach § 930 BGB ist ihr wichtigster Fall.
20. Was ist eine Personensicherheit?
Nummer 3.7.3 der Anlage 1 DarlVermV nennt Personensicherheiten wie die Bürgschaft nach § 765 BGB, den Schuldbeitritt und die Garantie.
21. Wie wird ein Fahrzeug zur Sicherheit übereignet, ohne dass der Kunde es abgeben muss?
§ 930 BGB ersetzt die Übergabe durch ein Besitzkonstitut; deshalb kann der Darlehensnehmer das sicherungsübereignete Fahrzeug weiter nutzen.
22. Welche Unterlage wird beim sicherungsübereigneten Fahrzeug regelmäßig hinterlegt?
Nummer 3.7.2 der Anlage 1 DarlVermV behandelt Sachsicherheiten; die Hinterlegung erschwert den Weiterverkauf und sichert damit die Übereignung nach § 930 BGB ab.
23. Was geschieht bei einer Lohnabtretung zur Sicherheit?
§ 398 BGB lässt die Übertragung einer Forderung durch Vertrag zu; die Grenzen ergeben sich aus § 400 BGB in Verbindung mit § 850c ZPO.
24. Wann wird eine Lohnabtretung dem Arbeitgeber gegenüber wirksam offengelegt?
§ 398 BGB lässt die stille Abtretung zu; erst die Anzeige nach den §§ 407 und 409 BGB veranlasst den Arbeitgeber zur Zahlung an den neuen Gläubiger.
25. Was kennzeichnet eine selbstschuldnerische Bürgschaft?
§ 771 BGB gibt dem Bürgen grundsätzlich die Einrede der Vorausklage; bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft wird sie nach § 773 BGB abbedungen.
26. Wann kann eine Bürgschaft naher Angehöriger nichtig sein?
Die Rechtsprechung zu § 138 BGB erklärt solche Mithaftungen für sittenwidrig, wenn der Bürge die Verpflichtung voraussichtlich nie erfüllen kann.
27. Wodurch unterscheidet sich der Schuldbeitritt von der Bürgschaft?
Beim kumulativen Schuldbeitritt entsteht eine eigene Verpflichtung neben der bestehenden; die Gesamtschuld richtet sich dann nach § 421 BGB.
28. Was setzt ein vertragliches Pfandrecht an einer beweglichen Sache voraus?
§ 1205 BGB verlangt für das Pfandrecht die Einigung und die Übergabe; deshalb wird im Kreditgeschäft meist die besitzlose Sicherungsübereignung gewählt.
29. Welches Risiko zählt zu den objektbezogenen Risiken?
Nummer 3.9.1 der Anlage 1 DarlVermV behandelt objektbezogene Risiken; personenbezogene Risiken folgen aus Nummer 3.9.2.
30. Welche Änderung der persönlichen Situation gefährdet die Rückzahlung am stärksten?
Nummer 3.9.2 der Anlage 1 DarlVermV nennt die Änderung der persönlichen Situation; § 505a BGB knüpft die Vergabe an die Wahrscheinlichkeit vollständiger Rückzahlung.
31. Wie lässt sich das Zinsänderungsrisiko begrenzen?
Nummer 3.9.3 der Anlage 1 DarlVermV behandelt das Zinsänderungsrisiko; § 489 Absatz 5 BGB umschreibt den gebundenen Sollzinssatz als Gegenmittel.
32. Ein finanziertes Fahrzeug wird gestohlen. Wie wirkt sich das auf das Darlehen aus?
§ 488 BGB macht die Rückzahlungspflicht vom Schicksal der finanzierten Sache unabhängig; Nummer 3.9.1 der Anlage 1 DarlVermV behandelt genau dieses objektbezogene Risiko.
33. Warum entsteht bei Fahrzeugfinanzierungen häufig eine Deckungslücke?
Nummer 3.9.1 der Anlage 1 DarlVermV behandelt objektbezogene Risiken; eine GAP-Deckung schließt die Lücke zwischen Zeitwert und Restschuld.
34. Welche Kündigungsmöglichkeit hat der Darlehensnehmer bei festem Zinssatz?
§ 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB erlaubt die Kündigung nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang mit sechsmonatiger Frist.
35. Welche Kündigungsmöglichkeit hat der Darlehensnehmer bei variablem Zinssatz?
§ 489 Absatz 2 BGB gibt bei veränderlichem Sollzinssatz ein jederzeitiges Kündigungsrecht mit dreimonatiger Frist.